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   VGH Hessen, 21.10.2013 - 1 A 1512/13.Z   

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VGH Hessen, 21.10.2013 - 1 A 1512/13.Z (https://dejure.org/2013,33488)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.10.2013 - 1 A 1512/13.Z (https://dejure.org/2013,33488)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. Oktober 2013 - 1 A 1512/13.Z (https://dejure.org/2013,33488)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG, § 9 BeamtStG
    Auswahl eines Bewerbers für einen Dienstposten durch Widerspruchsbescheid

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung einer Auswahlentscheidung durch den Dienstherren im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung einer Auswahlentscheidung durch den Dienstherren im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 109
  • DÖV 2014, 167
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.2013 - 1 A 1512/13
    Wenn der Dienstherr im Rahmen der Auswahlentscheidung zum Ergebnis kommt, dass eine vorliegende dienstliche Beurteilung die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung eines Beamten nicht mehr in jeder Hinsicht zutreffend würdigt, weil der Beamte inzwischen auch andere Aufgaben mit Erfolg wahrgenommen hat, so ist die Beurteilung nicht mehr hinreichend aktuell und der Dienstherr ist verpflichtet, den Beamten erneut zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - BVerwG 2 C 19.10 - juris Rdnr. 23 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2007 - 3 L 193/04

    Förderung von Investitionsaufwendungen für Altenpflegeeinrichtungen

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.2013 - 1 A 1512/13
    8 Im Hinblick darauf, dass im gerichtlichen Hauptsacheverfahren die streitige Auswahlentscheidung für einen Dienstposten oder für ein statusrechtliches Amt in der Fassung des abschließend ergehenden Widerspruchsbescheides zu überprüfen ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 5. September 2007 - 3 L 193/04 - juris, und Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 9. Mai 2000 - L 3 AL 116/99 - juris) ist es notwendigerweise erforderlich, dass sämtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für die Auswahlentscheidung im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides vorliegen.
  • VGH Hessen, 22.06.2011 - 1 B 499/11

    Keine neue Beurteilungen bei Beförderungsauswahlentscheidung, wenn diese nicht

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.2013 - 1 A 1512/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 22. Juni 2011 - 1 B 499/11 - juris Rdnr. 7 mit zahlreichen Nachweisen) dürfen dienstliche Beurteilungen, die einer Auswahlentscheidung zu Grunde gelegt werden, im Zeitpunkt der ursprünglichen Auswahlentscheidung nicht älter als ein Jahr sein.
  • VG Frankfurt/Main, 08.05.2013 - 9 K 1285/12

    Bewerbungsverfahrensanspruch, Konkurrentenverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.2013 - 1 A 1512/13
    Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 8. Mai 2013 - 9 K 1285/12.F - wird abgelehnt.
  • LSG Thüringen, 09.05.2000 - L 3 AL 116/99
    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.2013 - 1 A 1512/13
    8 Im Hinblick darauf, dass im gerichtlichen Hauptsacheverfahren die streitige Auswahlentscheidung für einen Dienstposten oder für ein statusrechtliches Amt in der Fassung des abschließend ergehenden Widerspruchsbescheides zu überprüfen ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 5. September 2007 - 3 L 193/04 - juris, und Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 9. Mai 2000 - L 3 AL 116/99 - juris) ist es notwendigerweise erforderlich, dass sämtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für die Auswahlentscheidung im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides vorliegen.
  • VGH Hessen, 22.06.2016 - 1 B 649/16

    Aktualität dienstlicher Beurteilungen im Auswahlverfahren

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die einer Auswahlentscheidung zu Grunde gelegte dienstliche Beurteilung dann hinreichend aktuell ist, wenn die dienstliche Beurteilung im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht älter als ein Jahr ist (Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 1 A 1512/13.Z - juris, Rdnr. 8; Beschluss vom 22. Juni 2011 - 1 B 499/11 -, juris, Rdnr. 7; Beschluss vom 1. Februar 2001 - 1 TZ 2569/00 -, juris, Rdnr. 6; Beschluss vom 19. September 2000 - 1 TG 2902/00 -, juris, Rdnr. 6).

    Den dargestellten Anforderungen an die Aktualität dienstlicher Beurteilungen steht die vom Verwaltungsgericht zitierte Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 1 A 1512/13.Z -, juris, Rdnr. 8) nicht entgegen, denn der Senat hat dort ausdrücklich offen gelassen, ob die Jahresfrist auch noch im Zeitpunkt des Ergehens des Widerspruchsbescheids gewahrt sein muss.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2016 - 4 S 585/16

    Zum Alter und zur Aktualität von Regelbeurteilungen eines Beamten bei

    Der Rechtsauffassung, dienstliche Beurteilungen dürften im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht älter als ein Jahr sein, folgt der Senat weiterhin nicht (entgegen Hessischer VGH, Beschluss vom 21.10.2013 - 1 A 1512/13.Z -, Juris).

    6 Soweit demgegenüber teilweise die Rechtsauffassung vertreten wird, dienstliche Beurteilungen dürften im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht älter als ein Jahr sein (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 21.10.2013 - 1 A 1512/13.Z -, Schütz BeamtR ES/A II 1.4 Nr. 227, m.w.N.), folgt der Senat dem (weiterhin) nicht.

  • VGH Hessen, 26.11.2014 - 1 B 1493/14

    Bewerbung um einen Dienstposten

    Somit kann der Dienstherr im Rahmen des Widerspruchsverfahrens sämtliche fehlenden oder fehlerhaften Verfahrensschritte des Auswahlverfahrens mit heilender Wirkung nachholen bzw. berichtigen (Beschluss des Senats vom 21. Oktober 2013 - 1 A 1512/13.Z - juris).

    Im Widerspruchsverfahren ist die streitige Auswahlentscheidung in rechtlicher Hinsicht und auch bezüglich des dem Dienstherrn zustehenden Beurteilungsspielraums und seines Auswahlermessens vollständig zu würdigen und zu überprüfen (Beschluss des Senats vom 21. Oktober 2013 - 1 A 1512/13.Z - juris).

    Somit kann der Dienstherr im Rahmen des Widerspruchsverfahrens sämtliche fehlenden oder fehlerhaften Verfahrensschritte des Auswahlverfahrens mit heilender Wirkung nachholen bzw. berichtigen (Beschluss des Senats vom 21. Oktober 2013 - 1 A 1512/13.Z - juris).

  • VG Frankfurt/Main, 18.02.2014 - 9 K 1784/13

    Zuständigkeit des Gemeindevorstands bzw. Magistrats für eine

    Das gilt erst recht, wenn man mit der Rechtsprechung der Kammer und des HessVGH in Anlehnung an § 5 Abs. 1 S. 2 HLStuV davon ausgeht, dass Qualifikationsfeststellungen nur dann hinreichend aktuell sind, wenn sie im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht älter als 1 Jahr sind (vgl. HessVGH B v. 21.10.2013 - 1 A 1512/13.Z - juris Rn. 8).

    Zu gleichen Ergebnis kommt man auch, wenn man mit dem HessVGH (B. v. 21.10.2013, a.a.O. Rn. 5 ff.) davon ausgeht, dass im Falle eines Widerspruchsverfahrens für die Aktualität der Qualifikationsfeststellungen und die Prüfung der Auswahlerwägungen auf den Widerspruchsbescheid abzustellen wäre, obwohl dies mit den bindenden Aussagen des BVerfG in seinem Beschluss vom 9.7.2007 (a.a.O.) kaum zu vereinbaren ist.

  • VGH Hessen, 03.12.2015 - 1 B 1168/15

    Nichteinbeziehung eines Bewerbers in das Auswahlverfahren um ein Beförderungsamt

    Mit dieser Entscheidung wird zugleich die Sach- und Rechtslage, die maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung ist, fixiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19/08 -, Hess. VGH, Beschluss des Senats vom 21. Oktober 2013 1 A 1512/13.Z, OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 1 M 1/11 -, OVG Sachsen, Beschluss vom 15. März 2010 - 2 B 516/09 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Dezember 2011, a.a.O., VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 2011 - 4 S 353/11 - alle Entscheidungen juris).
  • VG Wiesbaden, 18.03.2020 - 3 L 514/18

    Zu der Aktualität dienstlicher Beurteilungen in einem

    Von dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof wurde bis zur Einführung des § 39 Abs. 1 S. 3 HLVO angenommen, dass nur Beurteilungen, die im Auswahlzeitpunkt noch nicht älter als ein Jahr sind, hinreichend aktuell sind (Hess. VGH, Beschluss vom 21.10.2013 - 1 A 1512/13.Z -, juris Rdnr. 8 ).
  • VGH Hessen, 21.07.2015 - 1 B 460/15

    Bewerbungsverfahrensanspruch eines Versetzungsbewerbers

    Vor dem Hintergrund, dass der Abschluss eines Hauptsacheverfahrens u.U. über ein Jahr dauern kann und dies nach der Rechtsprechung des Senats bei einem neu durchzuführenden Auswahlverfahren die Erteilung neuer aktueller Beurteilungen (Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 1 A 1512/13.Z - [...]; s.a. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 -, [...]) erfordert, lässt sich nicht ausschließen, dass durch die Besetzung der angestrebten Stelle, egal ob mit einem Beförderungsbewerber oder mit einem anderen Umsetzungs- oder Versetzungsbewerber, dem unterlegenen oder - wie hier - vom Auswahlverfahren ausgeschlossenen Bewerber ein Nachteil entsteht.
  • VGH Hessen, 10.05.2022 - 1 B 1122/21

    Qualifikationsvergleich ohne dienstliche Beurteilung

    Unbenommen bleibt es der auswählenden Stelle, die ihrer Auswahlentscheidung zu Grunde liegenden und dokumentierten Auswahlerwägungen nachträglich zu präzisieren oder anderweitig zu erläutern (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19/08 -, juris Rn. 46, vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2/16 -, juris Rn. 32, 52 ff. sowie vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4/18 -, juris Rn. 12; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 3. November 2021 - 5 ME 80/21 -, juris Rn. 26; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 1 B 1072/21 -, juris Rn. 15 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 8. Januar 2019 - 2 B 11406/18 -, juris Rn. 23 sowie vom 13. Juli 2020 - 2 B 10681/20 -, juris Rn. 23; a.A. nur Hess. VGH, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 1 A 1512/13.Z -, juris Rn. 5 f. [obiter dictum]).
  • VG Kassel, 28.02.2019 - 1 L 2526/18

    Aktualität einer Regelbeurteilung

    Bis zur Einführung des § 39 Abs. 1 Satz 3 HLVO wurde in der (hessischen) Rechtsprechung angenommen, dass nur Beurteilungen, die im Auswahlzeitpunkt noch nicht älter als ein Jahr sind, als hinreichend aktuell angesehen werden können (etwa Hess. VGH, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 1 A 1512/13.Z, juris Rn. 8).
  • VGH Hessen, 26.06.2014 - 1 B 228/14
    Einer nochmaligen Beteiligung der Frauenbeauftragten bedurfte es nicht, da durch den Auswahlvermerk vom 21. Juni 2013 lediglich der bereits in den vorbereitenden Besetzungsberichten bzw. -vermerken festgestellte Eignungsvorsprung des Beigeladenen näher begründet wurde, aber die Auswahlerwägungen nicht relevant verändert wurden (siehe dazu Hess. VGH, Beschluss vom 21. Oktober 2013, -1 A 1512/13.Z -, juris, Rn. 7).
  • VG Wiesbaden, 12.03.2020 - 3 L 325/18

    Zur Aktualität dienstlicher Beurteilungen;Finanzverwaltung

  • VG Saarlouis, 25.07.2014 - 2 L 334/14

    Vorläufige Untersagung einer Stellenbesetzung wegen fehlerhafter

  • VG Wiesbaden, 11.09.2015 - 3 L 40/15

    Jahresfrist für die Aktualität dienstlicher Beurteilungen und § 39 Abs. 1 Satz 3

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